Mit der Veröffentlichung des „AI Digital Omnibus“ im Juni 2026 wurde Artikel 4 des EU AI Acts neu gefasst. Statt einer strikten Erfolgsverpflichtung müssen Unternehmen nun nachweisen, dass sie angemessene Maßnahmen zur Schulung ihrer Mitarbeiter ergreifen – eine sogenannte „Bemühenspflicht“.