Das VBS kommt zum Schluss, dass die Lösegeldzahlung der Ruag rechtmässig war und im Verantwortungsbereich des Unternehmens lag. Gleichzeitig übt das VBS deutliche Kritik aus.

Das VBS kommt zum Schluss, dass die Lösegeldzahlung der Ruag rechtmässig war und im Verantwortungsbereich des Unternehmens lag. Gleichzeitig übt das VBS deutliche Kritik aus.